Arbeiten nach der Pensionierung - Das müssen Sie wissen, wenn Sie im AHV-Alter berufstätig sind

Arbeiten nach der Pensionierung - Das müssen Sie wissen, wenn Sie im AHV-Alter berufstätig sind

von: Irmtraud Bräunlich Keller, Urs Haldimann

Beobachter-Edition, 2023

ISBN: 9783038754817

Sprache: Deutsch

208 Seiten, Download: 43024 KB

 
Format:  EPUB, auch als Online-Lesen

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Arbeiten nach der Pensionierung - Das müssen Sie wissen, wenn Sie im AHV-Alter berufstätig sind



Nach der Pensionierung einen neuen ­Arbeitgeber suchen

Nicht immer ist es möglich, beim bisherigen Arbeit­geber weiterzuarbeiten. Vielleicht wollen Sie das auch gar nicht, etwa weil das Arbeitsklima in letzter Zeit zu wünschen übrig liess oder weil Sie etwas Neues kennenlernen wollen. Oder Sie beschliessen nach einer Auszeit, doch wieder in den Beruf zurück­zukehren.

Wichtig ist, dass Sie sich darüber klar werden, was Sie zu bieten haben und was Sie in der letzten Phase Ihres Berufslebens noch gern machen würden. Mehr dazu lesen Sie in Kapitel 1 ab Seite 22.

HINWEIS | Altersgerechtes Arbeiten Was es braucht, damit ein Unternehmen den Bedürfnissen von Mitarbeitenden unterschiedlichen Alters gerecht werden kann, hat das Seco festgehalten. Im Anhang finden Sie «10 goldene Regeln für Altersmanagement».

Stellensuche im AHV-Alter: Wie gehe ich es an?

Wenn Sie wissen, wonach Sie suchen, sollten Sie als Nächstes Ihre Bewerbungsunterlagen, vor allem den Lebenslauf, auf den aktuellen Stand bringen. Vielleicht haben Sie schon lange keine Stelle mehr gesucht? Dann lassen Sie sich beraten, wie man heutzutage eine Bewerbung gestaltet und worauf insbesondere bei Onlinebewerbungen zu achten ist. Noch immer haben ältere Stellensuchende mit negativen Vorurteilen zu kämpfen: Sie seien festgefahren, kompliziert, ihre Fachkenntnisse veraltet. Widerlegen Sie diese Vorurteile mit Ihrem modernen Bewerbungsauftritt. Zeigen Sie sich flexibel, lernfähig und offen für Neues.

TIPP | Stelle finden Detaillierte Informationen zur Stellensuche gibt es im Internet unter www.arbeit.swiss ( Stellensuchende Bewerbungstipps) sowie im Beobachter-Ratgeber «Stellensuche mit Erfolg». ­Vorlagen von Lebensläufen zum Herunterladen finden Sie unter anderem unter www.jobs.ch ( Job Coach Ratgeber & Checklisten ­ Lebenslauf) oder unter www.lebenslaufapp.ch.

Vollständige Unterlagen

Suchen Sie alle Unterlagen zusammen, die Ihre Berufslaufbahn dokumentieren: Zeugnisse und Diplome von Aus- und Weiterbildungen. Überlegen Sie, welche Kurse und nebenberuflichen Aktivitäten für die von Ihnen gewünschte Tätigkeit relevant sind, und sammeln Sie die Belege dazu. Haben Sie Arbeitszeugnisse für alle Stellen? Auch wenn Sie bei Ihrer letzten Arbeitgeberin ordentlich pensioniert wurden, können Sie noch ein Arbeitszeugnis verlangen.

TIPP | Zeugnis nachträglich einfordern Der Anspruch auf ein Arbeits­zeugnis verjährt erst nach zehn Jahren. Ein fehlendes Zeugnis dürfen Sie also so lange noch einfordern. Haben Sie ein ­Zeugnis verlegt, ­können Sie beim betreffenden Arbeitgeber ein Duplikat verlangen.

Referenzpersonen auswählen

Überlegen Sie, welche früheren Vorgesetzten oder allenfalls auch Arbeitskolleginnen Sie gut kennen und über Ihre Fähigkeiten und Stärken Auskunft geben können. Solche Referenzpersonen werden zwar in der Regel erst gegen Ende eines Bewerbungsprozesses angefragt. Es lohnt sich jedoch, frühzeitig zu klären, wen Sie als Referenz angeben können, und das Einverständnis dieser Personen einzuholen.

Besprechen Sie mit Ihren Referenzpersonen, was Sie bei der neuen Stelle anstreben und welche Stichworte wichtig sind, um Sie in Bezug auf die gesuchte Tätigkeit ins richtige Licht zu rücken. Auch bei der Frage, ob Sie in Ihrem Alter noch flexibel und belastbar genug sind für die neue Tätigkeit, kann eine geschickte Referenzperson wertvolle Hilfestellung leisten.

HINWEIS | Nur mit Ihrem Einverständnis Ein potenzieller neuer ­Arbeitgeber darf nur mit der Einwilligung des Bewerbers, der ­Bewerberin Referenzauskünfte einholen und dies nur bei den namentlich genannten Personen.

Wichtig: Schwerpunkte setzen

Wer das AHV-Alter erreicht hat, kann mit seinem Lebenslauf oft mehrere Seiten füllen. In einem aussagekräftigen Bewerbungsdossier ist Qualität aber wichtiger als Quantität. «Je älter Bewerber oder Bewerberinnen sind, umso präziser muss ihr Profil zur ausgeschriebenen Stelle passen», erklärt ein erfahrener Stellenvermittler.

Betonen Sie daher in Ihrem Lebenslauf sowie im Motivationsschreiben diejenigen Ihrer Kompetenzen und Erfahrungen, die für die angepeilte Tätigkeit wichtig sind. Dabei können Sie bei jeder Bewerbung wieder etwas andere Schwerpunkte setzen – passend zum Unternehmen, bei dem Sie sich bewerben. Halten Sie sich ansonsten kurz und prägnant.

Social Media nutzen

Erstellen Sie ein Profil auf LinkedIn und/oder XING, wenn Sie noch keines haben. Am besten werden Sie auf beiden Plattformen aktiv. Je nachdem, was Sie zu bieten haben, können Sie auch eine eigene Website erstellen. Verlinken Sie die Plattformen, auf denen Sie aktiv sind, untereinander. Und verlinken Sie auch in Ihren Bewerbungen darauf. Damit zeigen Sie, dass Sie auf der Höhe der Zeit sind und mit berufsrelevanten sozialen Medien umgehen können.

Heutzutage rekrutieren viele Unternehmen Mitarbeitende auf den erwähnten Plattformen oder sie informieren sich zumindest im Internet über die Bewerberinnen und Bewerber. Gut möglich also, dass Sie über Ihre Profile Stellenangebote bekommen.

TIPP | Holen Sie Rat Sicher haben Sie in Ihrem Bekanntenkreis ­jüngere, versierte Personen, die Ihnen helfen können, ein aussagekräftiges, prägnantes Profil zu erstellen. Lassen Sie sich zeigen, wie Sie Ihre Texte formulieren müssen, damit Sie von Suchmaschinen rasch gefunden werden, und informieren Sie sich auch, mit welchen Einstellungen Sie Ihre Privatsphäre schützen können.

Wo finde ich passende Stellen?

Arbeitskräftemangel hin oder her: Stellenbewerbungen von Personen im AHV-Alter dürften in den meisten Unternehmen nach wie vor auf dem Absagenstapel landen – mit Ausnahme vielleicht von Branchen, in denen absoluter Notstand herrscht, etwa in der Pflege oder im Gastgewerbe. Aber auch wenn man Ihre Bewerbung in Betracht zieht, müssen Sie sich gegen eine Vielzahl jüngerer Konkurrenten behaupten. Einfach nur auf Stellenausschreibungen – sei es in Printmedien oder im Internet – zu antworten, ist daher in Ihrer Situation eine wenig Erfolg versprechende Strategie.

Jobbörsen für Seniorinnen und Senioren

Dennoch: Auch altes Eisen kann Gold wert sein. In letzter Zeit sind viele Internetplattformen entstanden, die sich auf die Vermittlung von Seniorinnen und Senioren spezialisieren (siehe Kasten auf der nächsten Seite). Hier können Sie Ihre Arbeitsangebote platzieren und sich bei Firmen bewerben, die die Vorteile älterer Beschäftigter schätzen und auch reifen Semestern faire Chancen geben oder gar gezielt nach ihnen suchen.

TIPP | Prüfen, vergleichen Studieren Sie die Plattformen und vergleichen Sie die Angebote. Einige stehen kostenlos zur Verfügung, andere ­verlangen eine Mitgliedergebühr. Was für Jobs werden auf der Plattform angeboten? Wohin passen Sie mit Ihrem Profil am ­besten? Hat jemand in Ihrem Bekanntenkreis Erfahrungen mit einer solchen Plattform gemacht?

Arbeit finden über ein Temporärbüro

Suchen Sie eher befristete Einsätze in verschiedenen Bereichen, können Sie sich bei einer Temporärfirma anmelden. Bei der Temporärarbeit handelt es sich um ein Vertragsdreieck: Arbeitgeber ist eine Temporärfirma, die Personen anstellt und an Einsatzbetriebe ausleiht. Temporärfirmen brauchen für Ihre Tätigkeit eine spezielle Bewilligung.

Arbeiten Sie temporär, schliesst die Temporärfirma mit Ihnen einen Rahmenvertrag ab, der für alle Einsätze gilt und in dem die generellen Arbeitsbedingungen wie Versicherungen und Lohn im Krankheitsfall geregelt sind. Für jeden Einsatz wird ein zusätzlicher Einsatzvertrag mit den konkreten Details wie Stundenlohn, Dauer des Einsatzes, Arbeitszeit ausgestellt. Ihr Arbeitgeber bleibt aber die Temporärfirma.

Die Temporärfirma ist nicht verpflichtet, Ihnen Arbeit anzubieten, und Sie Ihrerseits haben das Recht, einen angebotenen Einsatz abzulehnen. Temporärarbeit kann Voll- oder Teilzeitarbeit sein. Massgebend sind die vertraglichen Abmachungen sowie die Regeln im Gesamtarbeitsvertrag (GAV Personalverleih).

HINWEIS | Keine Gebühren Die Temporärfirma darf von Ihnen keine Gebühren verlangen und Ihnen auch nicht verbieten, nach Ende eines Einsatzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzbetrieb einzugehen. Weitere ­Informationen, Merkblätter und eine Liste von Firmen, die Temporärjobs anbieten, ­finden Sie auf der Website des Verbands der Personaldienstleister der Schweiz Swiss-staffing: www.swissstaffing.ch.

Aktivieren Sie Ihr Beziehungsnetz

Eine Erfolg versprechende Art, eine neue Stelle zu finden, ist die Vermittlung durch Bekannte. Personen, die Sie gut kennen und schätzen, können entscheidende Türen öffnen, Sie dem eigenen Arbeitgeber empfehlen oder Kontakte zu ihrem Netzwerk herstellen. Im fortgeschrittenen Alter ist Vitamin B besonders wertvoll.

Beatrice F. ist Anwältin in einer renommierten Kanzlei. Der Stress ist gross, die Klienten sind anspruchsvoll. Damit will sie aufhören. Aber ihre breite juristische Erfahrung noch ­irgendwo einbringen, das würde sie schon gern. Eine gute Freundin arbeitet in...

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